|
Satzung Rhein-Ruhr-Borussen
Offizieller registrierter Fanclub bei Borussia Dortmund
§ 1
Name & Sitz
1. Der Fanclub „Rhein-Ruhr-Borussen“wurde am 16.01.2016 in Erftstadt und
am 6.März 2016 offiziell in Dortmund bei einem Treffen gegründet.
2. Sitz des Fanclubs ist 50374 Erftstadt.
§ 2 Ziel und Zweck
1. Freundschaftliche Pflege der Kontakte untereinander, zu anderen
Fanclubs und die Repräsentation der Vereinstreue zum BV Borussia Dortmund 09
e.V. .
2. Gemeinsame Fahrten zu Heim- und Auswärtsspielen des BV Borussia Dortmund
09 e.V..
3. Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen (Fernsehabende, Fußballturniere,
Fanclubfeiern, etc).
4. Herstellung von Kontakten zur Fanclub-Betreuung des BV Borussia Dortmund
09 e.V. und anderen Fanclubs in Verbindung mit der Teilnahme an
Fanclub-Treffen.
§ 3 Allgemeines und Beitrag
1. Eintrittskarten für Spiele des BV Borussia Dortmund 09 e.V. werden durch
den 1. Vorsitzen des Fanclubs besorgt. Nur Fanclubmitglieder, die ihren
Beitrag bezahlt errichten, haben Vorkaufsrecht auf Heim- sowie
Auswärtskarten.
Dieser Paragraph tritt
erst ein wenn zwei folgende Punkte erfüllt sind:
1. Bestätigung des BVB als
offzieller BVB Fanclub
2. die Aufnahme des
Fanclubs in die Ticketverteilung seitens des BVB.
3.Der Mitgliedsbeitrag
wird dann ab diesem Termin 19,09 Euro pro Jahr betragen. Sollte innerhalb
eines Jahres der Termin fallen, wird für den Rest des Jahres ein
anteilmässiger Betrag erhoben.
4. Heim- und Auswärtsfahrten werden von jedem selbst finanziert.
5. Mitglieder, die Ihre bestellten Tickets nicht abrufen und sich auch nicht
rechtzeitig bzw. überhaupt nicht melden, werden von der Ticketvergabe
ausgeschlossen.
§ 4 Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft im Fanclub „Rhein-Ruhr Borussen“ kann schriftlich
via Mitgliedsantrag beantragt werden. Ausserdem ist eine Online Anmeldung
über die Homepage möglich.
2. Bei minderjährigen Bewerben ist zur Aufnahme in den Fanclub das
schriftliche Einverständnis eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
3. Jedes Mitglied gibt mit seiner Aufnahme in den Fanclub das Einverständnis
zur Weitergabe seines Namens und seiner Anschrift an den BV Borussia
Dortmund 09 e.V.
4. Mit der Unterschrift des Mitgliedsantrages wird automatisch die Satzung
des Fanclubs anerkannt. Ein Beitritt ohne Anerkennung der Satzung ist nicht
möglich.
5. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
6. Der Austritt hat schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erfolgen und
bedarf keiner Angabe von Gründen.
7. Anträge auf Ausschluss eines Mitgliedes sind schriftlich an jedes
Vorstandsmitglied zu richten und ausgiebig zu begründen. Ein Mitglied kann
nach Zustimmung des erweiterten Vorstandes nach §9 ausgeschlossen werden.
8. Gründe für den Ausschluss bestehen unter anderem bei:
- Krawallhaften Verhalten vor, während oder nach Veranstaltungen des
Fanclubs
- Besitz von Waffen und/oder gefährlichen Gegenständen während einer
Veranstaltung
- Mehrfach negativ auffälligem Verhalten, welches ein schlechtes Bild auf
den Fanclub wirft sowie fanclubfeindliches verhalten in der Öffentlichkeit.
§ 5 Beiträge
1. Die Mitgliedschaft richtet sich wie in §3.3 beschrieben und beträgt
nach Fälligkeit der Ereignisse 19,09 Euro pro Jahr ( Januar - Dezember ) Der
Beitrag ist für Neumitglieder innerhalb von 2 Wochen anteilmässig 1/12 zu
bezahlen. Für Alt-Mitglieder ist dieser innerhalb der ersten beiden Januar
Wochen zu entrichten.
.
2. Für die Änderung bzw. Festlegung einer Beitragshöhe ist die Zustimmung
aller Mitglieder (Allstimmigkeit) notwendig.
3. Minderjährige
Mitglieder, Ehrenmitglieder sowie Familienangehörige von Mitgliedern sind
beitragsfrei.
4. Wer seinen Beitrag,
trotz Erinnerung nicht bezahlt, wird unverzüglich aus dem Fanclub
ausgeschlossen.
§ 6
Vorstand
1. Der Vorstand des Fanclubs besteht aus 1. Vorsitzende(r) und 2.
Vorsitzende(r) und einem 3. Vorsitzende(r). Die Aufgabenbereiche sind vorab
geregelt.
1. Vorsitzender -
Mitglieder und Verwaltung, Ticets
2. Vorsitzender - Tickets
und Reisen, Unternehmungen
3. Vorsitzender -
zusätzliche und ergänzende Aufgaben
2. Zurzeit ist der Vorstand wie folgt besetzt:
1. Vorsitzender:
2. Vorsitzender:
3. Vorsitzender:
3. Die Positionen des Vorstandes sind dauerhaft zu besetzen. Sollte ein
Vorstandsmitglied sein Amt nicht mehr ausführen können, tritt bis zur
nächsten regelmäßigen Sitzung, in der ein neuer Vorstand gewählt wird, der
Nachfolgende in dieses Amt ein. Es dürfen nur Mitglieder in den Vorstand
gewählt werden, die auch offiziell die BVB Mitgliedschaft besitzen.
§ 7 Stimmrecht
1. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder laut §4 ohne Berücksichtigung der
Dauer der Zugehörigkeit oder der Funktion innerhalb des Fanclubs.
2. Beschlüsse werden wirksam, wenn die Hälfte der anwesenden Mitglieder ihre
Zustimmung erteilt (einfache Mehrheit). Für die Aufnahme, den Ausschluss und
die Tätigkeits-Zuweisung eines Mitgliedes, sowie Beitragssatz- Änderungen
gelten die Angaben in dieser Satzung.
3. Eine Änderung an der Satzung kann nur durch die Zustimmung ALLER
Fanclubmitglieder durchgeführt werden (Allstimmigkeit).
§ 8 Sitzungen
1. Sitzungen finden in unregelmäßigen Abständen, erstrebt sind monatliche
Sitzungen mindestens jedoch zweimal pro Jahr, in einem vorher ausgesuchten
Restaurant statt. Festgelegte Sitzungstermine sind jedem Mitglied mindestens
vier Wochen im Voraus direkt mitzuteilen. Das Erscheinen eines Mitgliedes
ist freiwillig, es wird jedoch um Zu- bzw. Absage gebeten.
2. Sitzungen sollen ohne Zwang in angenehmer Atmosphäre durchgeführt werden
und den Kontakt untereinander stärken.
3. Eine rege Teilnahme ist wünschenswert.
06.März 2016
|