Satzung Rhein-Ruhr-Borussen

Offizieller registrierter Fanclub bei Borussia Dortmund

§ 1 Name & Sitz
1. Der Fanclub „Rhein-Ruhr-Borussen“wurde am 16.01.2016 in Erftstadt und am 6.März 2016 offiziell in Dortmund bei einem Treffen gegründet.
2. Sitz des Fanclubs ist 50374 Erftstadt.


§ 2 Ziel und Zweck
1. Freundschaftliche Pflege der Kontakte untereinander, zu anderen Fanclubs und die Repräsentation der Vereinstreue zum BV Borussia Dortmund 09 e.V. .
2. Gemeinsame Fahrten zu Heim- und Auswärtsspielen des BV Borussia Dortmund 09 e.V..
3. Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen (Fernsehabende, Fußballturniere, Fanclubfeiern, etc).
4. Herstellung von Kontakten zur Fanclub-Betreuung des BV Borussia Dortmund 09 e.V. und anderen Fanclubs in Verbindung mit der Teilnahme an Fanclub-Treffen.

§ 3 Allgemeines und Beitrag
1. Eintrittskarten für Spiele des BV Borussia Dortmund 09 e.V. werden durch den 1. Vorsitzen des Fanclubs besorgt. Nur Fanclubmitglieder, die ihren Beitrag bezahlt errichten, haben Vorkaufsrecht auf Heim- sowie Auswärtskarten.

Dieser Paragraph tritt erst ein wenn zwei folgende Punkte erfüllt sind:

1. Bestätigung des BVB als offzieller BVB Fanclub

2. die Aufnahme des Fanclubs in die Ticketverteilung seitens des BVB.

3.Der Mitgliedsbeitrag wird dann ab diesem Termin 19,09 Euro pro Jahr betragen. Sollte innerhalb eines Jahres der Termin fallen, wird für den Rest des Jahres ein anteilmässiger Betrag erhoben.


4. Heim- und Auswärtsfahrten werden von jedem selbst finanziert.


5. Mitglieder, die Ihre bestellten Tickets nicht abrufen und sich auch nicht rechtzeitig bzw. überhaupt nicht melden, werden von der Ticketvergabe ausgeschlossen.                           


§ 4 Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft im Fanclub „Rhein-Ruhr Borussen“ kann schriftlich via Mitgliedsantrag beantragt werden. Ausserdem ist eine Online Anmeldung über die Homepage möglich.
2. Bei minderjährigen Bewerben ist zur Aufnahme in den Fanclub das schriftliche Einverständnis eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
3. Jedes Mitglied gibt mit seiner Aufnahme in den Fanclub das Einverständnis zur Weitergabe seines Namens und seiner Anschrift an den BV Borussia Dortmund 09 e.V.
4. Mit der Unterschrift des Mitgliedsantrages wird automatisch die Satzung des Fanclubs anerkannt. Ein Beitritt ohne Anerkennung der Satzung ist nicht möglich.
5. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
6. Der Austritt hat schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erfolgen und bedarf keiner Angabe von Gründen.
7. Anträge auf Ausschluss eines Mitgliedes sind schriftlich an jedes Vorstandsmitglied zu richten und ausgiebig zu begründen. Ein Mitglied kann nach Zustimmung des erweiterten Vorstandes nach §9 ausgeschlossen werden.
8. Gründe für den Ausschluss bestehen unter anderem bei:
- Krawallhaften Verhalten vor, während oder nach Veranstaltungen des Fanclubs
- Besitz von Waffen und/oder gefährlichen Gegenständen während einer Veranstaltung
- Mehrfach negativ auffälligem Verhalten, welches ein schlechtes Bild auf den Fanclub wirft sowie fanclubfeindliches verhalten in der Öffentlichkeit.

§ 5 Beiträge
1. Die Mitgliedschaft richtet sich wie in §3.3 beschrieben und beträgt nach Fälligkeit der Ereignisse 19,09 Euro pro Jahr ( Januar - Dezember ) Der Beitrag ist für Neumitglieder innerhalb von 2 Wochen anteilmässig 1/12 zu bezahlen. Für Alt-Mitglieder ist dieser innerhalb der ersten beiden Januar Wochen zu entrichten.

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2. Für die Änderung bzw. Festlegung einer Beitragshöhe ist die Zustimmung aller Mitglieder (Allstimmigkeit) notwendig.

3. Minderjährige Mitglieder, Ehrenmitglieder sowie  Familienangehörige von  Mitgliedern sind beitragsfrei.

4. Wer seinen Beitrag, trotz Erinnerung nicht bezahlt, wird unverzüglich aus dem Fanclub ausgeschlossen.

 

§ 6 Vorstand


1. Der Vorstand des Fanclubs besteht aus 1. Vorsitzende(r) und 2. Vorsitzende(r) und einem 3. Vorsitzende(r). Die Aufgabenbereiche sind vorab geregelt.

1. Vorsitzender - Mitglieder und Verwaltung, Ticets

2. Vorsitzender - Tickets und Reisen, Unternehmungen

3. Vorsitzender -  zusätzliche und ergänzende Aufgaben


2. Zurzeit ist der Vorstand wie folgt besetzt:


1. Vorsitzender:

2. Vorsitzender:

3. Vorsitzender:


3. Die Positionen des Vorstandes sind dauerhaft zu besetzen. Sollte ein Vorstandsmitglied sein Amt nicht mehr ausführen können, tritt bis zur nächsten regelmäßigen Sitzung, in der ein neuer Vorstand gewählt wird, der Nachfolgende in dieses Amt ein. Es dürfen nur Mitglieder in den Vorstand gewählt werden, die auch offiziell die BVB Mitgliedschaft besitzen.

§ 7 Stimmrecht
1. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder laut §4 ohne Berücksichtigung der Dauer der Zugehörigkeit oder der Funktion innerhalb des Fanclubs.
2. Beschlüsse werden wirksam, wenn die Hälfte der anwesenden Mitglieder ihre Zustimmung erteilt (einfache Mehrheit). Für die Aufnahme, den Ausschluss und die Tätigkeits-Zuweisung eines Mitgliedes, sowie Beitragssatz- Änderungen gelten die Angaben in dieser Satzung.
3. Eine Änderung an der Satzung kann nur durch die Zustimmung ALLER Fanclubmitglieder durchgeführt werden (Allstimmigkeit).

§ 8 Sitzungen
1. Sitzungen finden in unregelmäßigen Abständen, erstrebt sind monatliche Sitzungen mindestens jedoch zweimal pro Jahr, in einem vorher ausgesuchten Restaurant statt. Festgelegte Sitzungstermine sind jedem Mitglied mindestens vier Wochen im Voraus direkt mitzuteilen. Das Erscheinen eines Mitgliedes ist freiwillig, es wird jedoch um Zu- bzw. Absage gebeten.
2. Sitzungen sollen ohne Zwang in angenehmer Atmosphäre durchgeführt werden und den Kontakt untereinander stärken.
3. Eine rege Teilnahme ist wünschenswert.

06.März 2016